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Peru: USA Kapitalanlage mit 10,1 % Rendite - Estates at Eagle Pointe in Peru,IN - Preis: 8,9 Mio. $
Objekt-Nr.: USCO17067696
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Basisinformationen
Adresse:
Lincoln 1092
US-46970 Peru
US-46970 Peru
Region:
Indiana
Vermietbare Fläche ca.:
41.262 m²
Preis:
6.147.782 €
Objektart:
Wohnanlage
Weitere Informationen
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Provision:
nein
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
10.1% Cap Rate on Trailing 3 Revenue and Actual Expenses.
Estates at Eagle' s Pointe is a private redevelopment of a portion of the former military housing associated with Grissom Air Force Base. The entire community originally consisted of 1,124 primarily duplex style units. In 1997, the property was purchased by a private developer which subsequently sold portions to other developers.
Following the appointment of the receiver in May of 2009, occupancy steadily increased to a current occupancy of 90%. Gross montly income collections haven risen to over $200,000/month (as of March 2011).
Residents at the Estates at Eagle' s Pointe enjoy a comprehensive amenity package including 24 hour fitness facility, community pool and playgrounds, curb side trash removal, spacious maintenance free yards and most units include a garage or carport.
The Estates at Eagle' s Pointe is a unique community located in Peru, IN, which is 65 miles north of Indianapolis. Peru is located only 10 miles north of Kokomo, 65 miles north of Indianapolis and 66 miles southwest of Fort Wayne, IN. Estates at Eagle' s Pointe is Located within Grissom Aeroplex, which recently attracted a large private business, Dean Baldwin Painting, an aircraft and maintenance company. The company will invest $35 million in improvements, create over 200 jobs and will provide painting and maintenance services to all major commercial airlines. The Aeroplex also recently signed a joint-use agreement with the Air Force making the Aeroplex' s runway and facilities fully available to all individuals and businesses.
Estates at Eagle' s Pointe is a private redevelopment of a portion of the former military housing associated with Grissom Air Force Base. The entire community originally consisted of 1,124 primarily duplex style units. In 1997, the property was purchased by a private developer which subsequently sold portions to other developers.
Following the appointment of the receiver in May of 2009, occupancy steadily increased to a current occupancy of 90%. Gross montly income collections haven risen to over $200,000/month (as of March 2011).
Residents at the Estates at Eagle' s Pointe enjoy a comprehensive amenity package including 24 hour fitness facility, community pool and playgrounds, curb side trash removal, spacious maintenance free yards and most units include a garage or carport.
The Estates at Eagle' s Pointe is a unique community located in Peru, IN, which is 65 miles north of Indianapolis. Peru is located only 10 miles north of Kokomo, 65 miles north of Indianapolis and 66 miles southwest of Fort Wayne, IN. Estates at Eagle' s Pointe is Located within Grissom Aeroplex, which recently attracted a large private business, Dean Baldwin Painting, an aircraft and maintenance company. The company will invest $35 million in improvements, create over 200 jobs and will provide painting and maintenance services to all major commercial airlines. The Aeroplex also recently signed a joint-use agreement with the Air Force making the Aeroplex' s runway and facilities fully available to all individuals and businesses.
Ausstattung:
Price: $8,900,000
No. Units: 450
Building Size: 444,139 SF
Price/Unit: $19,777.78
Property Type: Multifamily
Property Sub-type: Garden/Low-Rise
Property Use Type: Investment
Distressed: Yes
Cap Rate: 10.10%
Gross Rent Multiplier: 3.40
Occupancy: 90%
No. Units: 450
Building Size: 444,139 SF
Price/Unit: $19,777.78
Property Type: Multifamily
Property Sub-type: Garden/Low-Rise
Property Use Type: Investment
Distressed: Yes
Cap Rate: 10.10%
Gross Rent Multiplier: 3.40
Occupancy: 90%
Lage:
Besuchen Sie unserer Website www.gi-real-estate.com für eine große Auswahl an USA Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Es ist keine Maklerprovision von Seiten des Käufers zu zahlen. Bitte beachten Sie das für dieses US-Immobilie der aufgeführte Verkaufspreis in US – Dollar ($) relevant ist. In deutschen Immobilienbörsen aufgeführte Preisangaben in Euro sind nicht bindend, da Sie ständigen Währungsschwankungen unterliegen.
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Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass weitere, streng vertrauliche Daten zu unseren Kaufangeboten nur an seriöse und solvente Kaufinteressanten herausgegeben werden können. Grundlage dafür ist eine erfolgreiche Pre-Qualification des Kaufinteressanten. Für weitere Fragen bezüglich dem Kauf von USA oder Kanada Immobilien, steht Ihnen Herr Volker Gruber gerne zur jeder Zeit zur Verfügung.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
Website
Haftungsausschluss
Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist für alle Seiten des Internetangebotes von Gruber International Real Estate gültig und Teil des Internetangebotes, von dem aus auf diese Seiten verwiesen wurde. Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Dokumentes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, so bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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Inhalt des Internetangebots
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AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate
§ 1 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Firma Gruber International Real Estate Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit Empfang des Angebotes –per Post, E- Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft.
§ 2 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Gruber International Real Estate ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Gruber International Real Estate bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Gruber International Real Estate zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Courtage (Provision). Sofern weder eine Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) abgeschossen wurde noch eine Courtage (Provision) im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 3 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Gruber International Real Estate der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage (Provision) ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage (Provision) bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 3 Höhe der Courtage (Provision) für Immobilien in Deutschland
Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften werden zwischen dem Auftraggeber und der Firma Gruber International Real Estate folgende Provisionssätze für die Vermittlungs- und Nachweisgebühr vereinbart:
1. Kauf: Im Falle eines Ankaufes basiert die zu zahlende Provision auf den beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision bei Immobilien in Deutschland gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Millionen, 5,%, über 5,0 Millionen bis € 20,0 Millionen. 4% und bei Werten über € 20 Millionen, 3% vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen MWST, sofern nicht eine andere individuelle Regelung getroffen wurde. Bei allen internationalen Immobilien beträgt die Provision einheitlich 3% zuzüglich der gesetzlichen MWST, wenn nicht eine andere individuelle Regelung getroffen wurde. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.
2. Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Objektnehmer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde, zwei Nettomonatsmieten bei Wohnimmobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Bei gewerblich genutzten Flächen wie, Büro-, Industrie- und Verkaufsflächen beträgt die Provision drei Nettomonatsmieten für Mietverträge bis zu 5 Jahren. Die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten bei Mietverträgen die für einen Zeitraum länger als 5 Jahre abgeschlossen werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich für die Provisionsberechnung unbeachtlich. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
5. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe einer Monatskaltmiete oder –pacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Mieter oder Pächter zu zahlen.
6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Vorkaufsberechtigte verpflichtet, 1,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 1,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Verkehrswertes des Objektes zu zahlen und bei Ausübung des Vorkaufrechtes den restlichen Differenzbetrag der Provision, wie unter § 3.1 aufgeführt, gemäß dem erzielten Kaufpreises, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
7. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Gruber International Real Estate der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber die Courtage (Provision) in Höhe wie unter § 3.1 aufgeführt, des gezahlten Versteigerungserlöses zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung getroffen wurde.
8. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage (Provision) für den Erwerber 5,00 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 18-fache Jahreserbbauzins.
g.) Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
§ 4 Höhe der Courtage (Provision) für Internationale Immobilien
Gruber International Real Estate arbeitet innerhalb seines eigenen Netzwerkes mit verschiedenen internationalen Partneragenturen zusammen. Beim Kauf einer internationalen Immobilie, die durch Gruber International direkt oder durch eine seiner Partneragenturen indirekt, dem Kaufinteressanten angeboten wurde, gelten gemäß unten aufgeführten Provisionstabellen für Wohn- und Gewerbeimmobilien folgende Provisionsregelungen.
1. Provisionsregelung für Einfamilienhäuser, Villen und Eigentumswohnungen:
Provisionsfrei:
Bulgarien (Neubauprojekte), Spanien, Zypern (Neubauobjekte), Dominikanische Republik, USA (außer Hawaii) Südafrika, Thailand
2% Provision zuzüglich MWST:
Vereinigte Arabische Emirate,
3% Provision zuzüglich MWST:
Europa:
Bulgarien (Gebrauchtimmobilien), England, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Ukraine, Polen, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Slowakei, Türkei, Österreich, Zypern
Nord,- Mittel,- und Südamerika:
Argentinien, Bahamas, Brasilien, Belize, British Jungfern Inseln, Chile, Caiman Islands, Costa Rica ( Einzelobjekte), Ecuador, El-Salvador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Puerto Rico, Turks & Caicos, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, US-Jungferninseln, USA (nur Hawaii), Uruguay
Afrika / Asien / Australien:
Australien, Armenien, Ägypten, China, Fidschi Inseln, Georgien, Honkong, Indien, Indonesien, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Malaysia, Philippinen, Vietnam
4% Provision zuzüglich MWST:
Ungarn, Italien (gekennzeichnete Einzelobjekte)
2. Provisionsregelung für alle gewerblichen Immobilien und Investmentimmobilien
2% Provision zuzüglich MWST:
Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate,
3% Provision zuzüglich MWST:
Europa:
Bulgarien, England, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Ukraine, Polen, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Spanien, Slowakei, Türkei, Österreich, Zypern
Nord,- Mittel,- und Südamerika:
Argentinien, Bahamas, Brasilien, Belize, British Jungfern Inseln, Chile, Caiman Islands, Costa Rica (abhängig vom Einzelobjekt), Ecuador, El Salvador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Puerto Rico, Turks & Caicos, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, US-Jungferninseln, USA (alle Bundesstaaten), Uruguay
Afrika / Asien / Australien:
Australien, Armenien, Ägypten, China, Fidschi Inseln, Georgien, Honkong, Indien, Indonesien, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Malaysia, Thailand, Philippinen, Vietnam
§ 5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug der Courtage (Provision) oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 7%, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 6 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 7 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Gruber International Real Estate bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Gruber International Real Estate ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Gruber International Real Estate mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler- Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 9 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision gemäß § 3.
§ 10 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Gruber International Real Estate als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber die Firma Gruber International Real Estate hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Es besteht ebenso ein Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
§ 11 Abstand vom Vertrag
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§ 12 Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen für erbrachte Leistungen sind nach Anberaumung und Nichtzustandekommen eines notariellen Vertrages fällig und mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber (ehemaliger Objektnehmer) an den Makler zu zahlen. Weitergehenden Anspruch auf Schadensersatz kann der Makler gegen Nachweis geltend machen.
§ 13 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
§ 14 Abweichungen und Ergänzungen
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Seligenstadt Erfüllungsort und Gerichtsstand.
§ 16 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt in Verhandlungen einzutreten, die zu Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate
§ 1 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Firma Gruber International Real Estate Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit Empfang des Angebotes –per Post, E- Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft.
§ 2 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Gruber International Real Estate ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Gruber International Real Estate bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Gruber International Real Estate zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Courtage (Provision). Sofern weder eine Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) abgeschossen wurde noch eine Courtage (Provision) im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 3 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Gruber International Real Estate der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage (Provision) ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage (Provision) bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 3 Höhe der Courtage (Provision) für Immobilien in Deutschland
Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften werden zwischen dem Auftraggeber und der Firma Gruber International Real Estate folgende Provisionssätze für die Vermittlungs- und Nachweisgebühr vereinbart:
1. Kauf: Im Falle eines Ankaufes basiert die zu zahlende Provision auf den beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision bei Immobilien in Deutschland gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Millionen, 5,%, über 5,0 Millionen bis € 20,0 Millionen. 4% und bei Werten über € 20 Millionen, 3% vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen MWST, sofern nicht eine andere individuelle Regelung getroffen wurde. Bei allen internationalen Immobilien beträgt die Provision einheitlich 3% zuzüglich der gesetzlichen MWST, wenn nicht eine andere individuelle Regelung getroffen wurde. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.
2. Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Objektnehmer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde, zwei Nettomonatsmieten bei Wohnimmobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Bei gewerblich genutzten Flächen wie, Büro-, Industrie- und Verkaufsflächen beträgt die Provision drei Nettomonatsmieten für Mietverträge bis zu 5 Jahren. Die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten bei Mietverträgen die für einen Zeitraum länger als 5 Jahre abgeschlossen werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich für die Provisionsberechnung unbeachtlich. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
5. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe einer Monatskaltmiete oder –pacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Mieter oder Pächter zu zahlen.
6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Vorkaufsberechtigte verpflichtet, 1,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 1,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Verkehrswertes des Objektes zu zahlen und bei Ausübung des Vorkaufrechtes den restlichen Differenzbetrag der Provision, wie unter § 3.1 aufgeführt, gemäß dem erzielten Kaufpreises, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
7. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Gruber International Real Estate der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber die Courtage (Provision) in Höhe wie unter § 3.1 aufgeführt, des gezahlten Versteigerungserlöses zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung getroffen wurde.
8. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage (Provision) für den Erwerber 5,00 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 18-fache Jahreserbbauzins.
g.) Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
§ 4 Höhe der Courtage (Provision) für Internationale Immobilien
Gruber International Real Estate arbeitet innerhalb seines eigenen Netzwerkes mit verschiedenen internationalen Partneragenturen zusammen. Beim Kauf einer internationalen Immobilie, die durch Gruber International direkt oder durch eine seiner Partneragenturen indirekt, dem Kaufinteressanten angeboten wurde, gelten gemäß unten aufgeführten Provisionstabellen für Wohn- und Gewerbeimmobilien folgende Provisionsregelungen.
1. Provisionsregelung für Einfamilienhäuser, Villen und Eigentumswohnungen:
Provisionsfrei:
Bulgarien (Neubauprojekte), Spanien, Zypern (Neubauobjekte), Dominikanische Republik, USA (außer Hawaii) Südafrika, Thailand
2% Provision zuzüglich MWST:
Vereinigte Arabische Emirate,
3% Provision zuzüglich MWST:
Europa:
Bulgarien (Gebrauchtimmobilien), England, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Ukraine, Polen, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Slowakei, Türkei, Österreich, Zypern
Nord,- Mittel,- und Südamerika:
Argentinien, Bahamas, Brasilien, Belize, British Jungfern Inseln, Chile, Caiman Islands, Costa Rica ( Einzelobjekte), Ecuador, El-Salvador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Puerto Rico, Turks & Caicos, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, US-Jungferninseln, USA (nur Hawaii), Uruguay
Afrika / Asien / Australien:
Australien, Armenien, Ägypten, China, Fidschi Inseln, Georgien, Honkong, Indien, Indonesien, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Malaysia, Philippinen, Vietnam
4% Provision zuzüglich MWST:
Ungarn, Italien (gekennzeichnete Einzelobjekte)
2. Provisionsregelung für alle gewerblichen Immobilien und Investmentimmobilien
2% Provision zuzüglich MWST:
Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate,
3% Provision zuzüglich MWST:
Europa:
Bulgarien, England, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Ukraine, Polen, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Spanien, Slowakei, Türkei, Österreich, Zypern
Nord,- Mittel,- und Südamerika:
Argentinien, Bahamas, Brasilien, Belize, British Jungfern Inseln, Chile, Caiman Islands, Costa Rica (abhängig vom Einzelobjekt), Ecuador, El Salvador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Puerto Rico, Turks & Caicos, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, US-Jungferninseln, USA (alle Bundesstaaten), Uruguay
Afrika / Asien / Australien:
Australien, Armenien, Ägypten, China, Fidschi Inseln, Georgien, Honkong, Indien, Indonesien, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Malaysia, Thailand, Philippinen, Vietnam
§ 5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug der Courtage (Provision) oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 7%, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 6 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 7 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Gruber International Real Estate bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Gruber International Real Estate ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Gruber International Real Estate mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler- Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 9 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision gemäß § 3.
§ 10 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Gruber International Real Estate als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber die Firma Gruber International Real Estate hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Es besteht ebenso ein Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
§ 11 Abstand vom Vertrag
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§ 12 Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen für erbrachte Leistungen sind nach Anberaumung und Nichtzustandekommen eines notariellen Vertrages fällig und mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber (ehemaliger Objektnehmer) an den Makler zu zahlen. Weitergehenden Anspruch auf Schadensersatz kann der Makler gegen Nachweis geltend machen.
§ 13 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
§ 14 Abweichungen und Ergänzungen
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Seligenstadt Erfüllungsort und Gerichtsstand.
§ 16 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt in Verhandlungen einzutreten, die zu Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
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Im Auftrag unserer internationalen Partner suchen wir in ganz Deutschland hochwertige Wohnungen, Einfamilienhäuser, Villen, Schlösser und Burgen, herrschaftliche Anwesen, Kapitalanlagen, Gewerbeimmobilien und Unternehmen die zum Verkauf stehen. Diese Immobilien sollten sich in guter Lage befinden und von gehobener Qualität sein, um unserer anspruchsvollen Klientel gerecht zu werden
Kontakt: E-Mail: info@gi-real-estate.com
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