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Bad Hersfeld: Gruber International - Tagungshotel mit über 100 Zimmern zu verkaufen

Objekt-Nr.: D11965
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Basisinformationen
Adresse:
DE-36251 Bad Hersfeld
Hersfeld-Rotenburg
Hessen
Objektart:
Hotelanwesen
Preis:
2.900.000 €
Gesamtfläche ca.:
12.055 m²
Gastraumfläche ca.:
1 m²
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Qualität der Ausstattung:
gehoben
Baujahr-Gebäude:
1995
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
5,95% inkl. 19% MWST. vom Käufer zu zahlen
Pool:
ja
Sauna:
ja
Gastterrasse:
ja
Wintergarten:
ja
Fahrstuhl:
ja
Ausblick:
Seeblick
Möbliert:
ja
Zustand:
gepflegt
Heizung:
Zentralheizung
Befeuerungsart:
Öl
Energieausweistyp:
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch Wärme:
122 kWh/(m²*a)
Endenergieverbrauch Strom:
57 kWh/(m²*a)
Baujahr laut Energieausweis:
1995
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Das von Gruber International angebotenen Tagungs- & Ferienhotel ist seit Jahren sehr gut auf dem Markt etabliert und zeichnet sich durch überdurchschnittlich hohe Umsätze an Kost & Logis aus. Das Hotel wird aufgrund des geplanten Altersruhestandes des Eigentümers verkauft.
Ausstattung:
Eckdaten
Adresse / Lage: Nordhessen
Verkaufspreis: 2.900.000 Euro
Käuferprovision: 5,95% inklusiv der gesetzlichen MWST
Standard / Immobilienart: Business & Ferienhotel
Nutzungsart: Kauf für Eigennutzung
Verkaufsgrund: geplanter Ruhestand des Verkäufers
Grundstücksfläche: Ca. 19.000 m²
Bruttogeschossfläche: Ca. 14.000 m²
Vermietbare Fläche: Ca. 12.000 m²
Baujahr: 1995
Anzahl Zimmer: Ca. 100
Anzahl Betten: Ca. 200
Anzahl Restaurants 2

Lage:
Wichtige Hinweise an alle Kaufinteressenten:
Gruber International Real Estate ist ein langjähriger, erfolgreicher internationaler Makler für unternehmensgeführte Immobilien wie Hotels, Pflegeimmobilien und Kliniken. Alle unsere angebotenen Immobilien sind zum heutigen Tage noch wirtschaftlich aktiv und unterliegen deshalb immer einer sehr hohen Verschwiegenheitsauflage durch den Verkäufer. Der geplante Verkauf einer unternehmensgeführten Immobilie, darf den normalen Geschäftsbetrieb weder stören noch negativ durch aufkommende Gerüchte beeinflussen. Unser klares Mandat von den Verkäufern lautet deshalb, nur an kauffähige Kunden, Informationen zur Lage der Objekte, die Namen der Liegenschaften, Exposès oder wirtschaftliche Unterlagen freizugeben. Die in diesem Online-Exposé gemachte Ortsangabe ist deshalb auch nicht immer zutreffend und kann durchaus bis zu 50 km, je nach Objekt abweichen. Wir bieten keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser an und sind deswegen auch nicht dem normalen Immobilienkäufer interessiert, der gerne vorab mal am Telefon alle Informationen zur Immobilie erhalten möchte. Wichtig!!! Wir geben keine telefonischen Auskünfte vorab. Unternehmensgeführte Immobilien werden auch von den Banken auch nicht mal so auf die Schnelle finanziert, gewöhnlich brauchen Kaufinteressierte mindestens 30% Eigenkapital, um eine realistische Chance auf eine Finanzierung zu haben.
Allen Interessenten, die mit einem entsprechenden Eigenkapitalnachweis dienen können, senden wir gerne gemäß der unten aufgeführten 3 Steps unsere Unterlagen zu.
Step 1: die Freigabe der genauen Lage des Hotels/Pflegeimmobilie und der genauen Bezeichnung des Hotels/Pflegeimmobilie und dem erfolgt Gegenzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung durch den Kaufinteressenten und dessen Legitimation seiner Person gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Step 2: die Besichtigung des Verkaufsobjektes erfolgt nach erfolgter Vorlage eines adäquaten Kapitalnachweises durch den Kaufinteressent gegen über Gruber International Real Estate
Step 3: Freigabe von wirtschaftlichen Zahlen: erfolgt erst nach der Besichtigung des Hotels/Pflegeimmobilie durch den Kaufinteressent und dem damit stattgefundenen Direktkontaktes zwischen Verkäufer und dem Kaufinteressent.

Datenschutz: natürlich hält sich Gruber International auch bei vertraulichen Unterlagen, welche uns von Seiten des Kaufinteressenten übertragen wurden an die strengen Datenschutzrichtlinien. Wir geben keine Daten an Dritte weiter, Ausnahme an straf-verfolgenden Behörden (Geldwäschegesetz).
Sonstiges:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Gruber International Real Estate nach dem § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und diese zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Immobilienmakler diese Kopie 5 Jahre aufbewahren muss.

Hinweis: Für diese Immobilie besteht noch kein Energieausweis, somit können von Gruber International auch keine Werte zu den Energieeffiziensklassen, dem Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswerten veröffentlicht werden. Der Eigentümer der Liegenschaft ist gegenwärtig damit beschäftigt sich diesen Energieausweis nach der neuen EnVE 2014 ausstellen zu lassen. Nach Erhalt des Ausweises wird Gruber International diese veröffentlichen. Kundenbesichtigungen der Immobilie werden bis dahin ausgestellt.

Bitte nur seriöse Anfragen von Interessanten, die auch mit einem entsprechenden Eigenkapitalnachweis von mindestens 30% des Angebotspreises dienen können. Bitte auch keine Anfragen von Vermittlern und Maklern, Gruber International Real Estate tätigt keine Gemeinschaftsgeschäfte. Alle Objektrelevanten Daten, die über dieses Online-Exposé hinausgehen, wie z.B. die genaue Lage der Immobilie, werden nur nach Gegenzeichnen einer Vertraulichkeitserklärung zum Kaufobjekt und Abschluss einer schriftlichen Nachweis- & Provisionsvereinbarung zwischen dem Kaufinteressant und Gruber International Real Estate freigegeben. Bei dieser muss sich der private Kaufinteressant durch seinen Personalausweis und der gewerbliche Kaufinteressanten, zusätzlich durch eine Kopie des Handelsregistereintrages legitimieren.
Provision:
Mit der Anfrage bei Gruber International Real Estate und durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Gruber International Real Estate, wird ein automatisch ein Maklervertrag geschlossen. Bei dem erfolgreichen Kaufabschluss durch einen notariellen Kaufvertrag wird dadurch eine Vermittlungs-, / Nachweisprovision in Höhe von 5,95 % inklusive der gesetzlichen MWST. auf den Kaufpreis vom Käufer fällig.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.


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Datenschutz

Die Eingabe persönlicher (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) in dafür vorgesehene Formulare erfolgt seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Gruber International Real Estate verpflichtet sich, die Daten vertrauensvoll zu behandeln und an keine Dritten weiterzugeben.
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gruber International Real Estate

§ 1 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Firma Gruber International Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit Empfang des Angebotes –per Post, E- Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft. Ist dem Auftraggeber das nachgewiesene Objekt zum Zeitpunkt des Nachweises bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Hierbei hat er Zeitpunkt und Anbieter schriftlich zu benennen. Auf Verlangen ist Kenntnis und Zeitpunkt zu belegen. Wird das nachgewiesene Objekt später nochmals von Dritten angeboten, so hat der Auftraggeber dieses als bekannt zurückzuweisen, um die Kausalität der Maklertätigkeit nicht zu gefährden. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig auch Anerkennung der AGB. Der Vertrag über ein nachgewiesenes Objekt ist uns sofort mitzuteilen.

§ 2 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Gruber International ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Gruber International bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Gruber International zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Courtage (Provision). Sofern weder eine Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) abgeschossen wurde noch eine Courtage (Provision) im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 3 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Gruber International der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage (Provision) ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage (Provision) bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 3 Höhe der Courtage (Provision)
a.) Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Käufer 5,00 % vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde
b.) Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Objektnehmer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde, zwei Nettomonatsmieten bei Wohnimmobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und drei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; dies sind die vom Objektnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird diese Courtage (Provision) aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet. Bei gewerblichen Mietverträgen mit einer Laufzeit von 3-5 Jahren ist eine Maklerprovision in Höhe e von 3,5 Nettomieten fällig und bei Verträgen von Mietdauer länger als 5 Jahre ist eine Maklerprovision von 5,95 % (5,95 von Hundert) inkl. 19% MWST des auf die Gesamtlaufzeit des entfallenden Mietzinses, höchsten jedoch auf die Gesamtlaufzeit von 10 Jahren fällig.
c.) Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe einer Monatskaltmiete oder –Pacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Mieter oder Pächter zu zahlen.
d.) Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 1,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufrechtes weitere 2,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 2,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Kaufpreises, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
e.) Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Gruber Immobilien der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber die Courtage (Provision) in Höhe wie unter § 3 a aufgeführt, des gezahlten Versteigerungserlöses zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung getroffen wurde.
f.) Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage (Provision) für den Erwerber 3,00 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 18-fache Jahreserbbauzins.
g.) Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).

§ 4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug der Courtage (Provision) oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 7%, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Gruber International bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 7 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Gruber International ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Gruber International mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler- Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 8 Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Rechtsgeschäft mit dem nachgewiesenen Objekt zustande, so hat der Auftraggeber ein erweitertes Provisionsversprechen in Höhe der im Erfolgsfalle anfallenden Provision zu erfüllen. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision gemäß § 3.

§ 9 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Gruber International als Auftragsnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Es besteht ebenfalls Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

§ 10 Abstand vom Vertrag
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Verkaufs- bzw. Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 11 Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen für erbrachte Leistungen sind nach Anberaumung und Nichtzustandekommen eines notariellen Vertrages fällig und mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber (ehemaliger Objektnehmer) an den Makler zu zahlen. Weitergehenden Anspruch auf Schadensersatz kann der Makler gegen Nachweis geltend machen.

§ 12 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.

§ 13 Abweichungen und Ergänzungen
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Seligenstadt Erfüllungsort und Gerichtsstand.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt in Verhandlungen einzutreten, die zu Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
 
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