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Bahamas | Exposé

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Paradise Island: Luxusvilla mit 5 Schlafzimmern auf Paradise Island - US$ 10.000.000

Objekt-Nr.: BAH-MC-8747
 
Eckdaten
Adresse:
BS-56766 Paradise Island
Region:
New Providence
Preis:
7.200.000 €
Wohnfläche ca.:
818 m²
Zimmeranzahl:
10
Weitere Daten
Haustyp:
Villa
Anzahl Schlafzimmer:
5
Anzahl Badezimmer:
6
Ausführliche Beschreibung
Objektbeschreibung:
Property Description
The world of luxury real estate is brimming with listings of large homes with super-sized rooms and features galore. But rarely does a home come on the market that marries warmth with wonder like Summer House in Ocean Club Estates on Paradise Island in the Bahamas.

An architectural delight, intimate despite its size – 12,058 square feet under roof – Summer House is sheer perfection in beach cottage feel, constructed with extraordinary strength of premium materials, with fine finishing touches and a casual ambience, inviting soft nautical décor that says welcome home.

Enter through tall mahogany doors flanked by glass to a view so stunning you feel as though you have walked onto a movie set. Rising a full story above ground level to maximize the view, the house seems to float into the blues and greens surrounding it – drawing you through the open, inviting living room to the panorama outdoors, a vista stretching as far as the eye can see, over oceanfront golf course, a pond with tall grasses and water fowl, hugged by deep pink oleander bushes, tropical flora and fauna, hundreds of palm trees from one end of the 180-degree view to the other, a secluded cove below, white sand beach and turquoise ocean beyond.

The setting has been described as “the single most perfect, most profound view summing up all the Bahamas in one place.”

Basics only begin to tell the story: 5 bedrooms, 6 full and 2 half baths, 12’ ceilings on first floor, 10’ on second floor, stone and mahogany floors, covered breezeways and porches, sweeping vistas, complete summer kitchen, infinity pool with 8 fountains on patio deck overlooking golf course and ocean capable of hosting 100 of your closest friends, guest wing and loft capable of hosting your college student son’s fraternity, full gym with Life Fitness equipment for the serious enthusiast (bench presses, weights, TV-equipped treadmills, bikes, rowing machines and more), kitchen with two islands, cabinet-covered Sub-Zero full standing cooler/freezer, Viking professional 6-top gas cooking station, dining room that seats 10, breakfast room off kitchen that seats 8, matching golf carts included in 1,220 square foot garage. Mechanical specs equally impressive (see below).

Completed in 2008, Summer House is situated on an acre of oceanfront land in one of the most exclusive communities in the hemisphere. Discerning residents of Ocean Club Estates enjoy social membership in the Tom Weiskopf-designed golf course club, full membership in the Beach and Tennis Club and are minutes from the famed resorts of Atlantis, the Cove, the Reef and the One&Only Ocean Club with fine dining, luxury shopping, casino, award-winning Mandara Spa and an endless array of sights, sports and stars for entertainment.

While the cinematic-like setting sets Summer House apart, the residence itself is nothing short of breathtaking. Two words: Style and Leisure are written all over it. Beyond the entry foyer lies a casual sitting room with deep-cushioned sofas and seating, built-in mahogany cabinets nearly twice standard ceiling height. To the left is one of two dining areas and to the right a sophisticated, fully-equipped office (photo with Tiger Woods not included) and master suite that includes full built-in closet cabinetry for him and her and a stunning master bath, a walk-through shower with marble seating, a work of art in etched glass. Upstairs is a game room, fitness centre, two bedrooms and the guest wing with loft.

There is virtually no place in the home where the outdoors does not seem to melt into the interior nor the residence blend with the land from which it rises and the sea that makes for constant variation in color and feel.

While the seaside and golf-side beauty lend a gentleness to the profile of its placement, the home’s specs and mechanics are an engineer’s dream. The house was built to Dade County category 5 hurricane standards with 135, 16” poured concrete pilings sunk down 35’ to solid rock for strength and a 9” poured concrete slab for the second floor. Under the three-car garage is a 35,000-gallon rainwater cistern. There’s 20,000 gallons of propane storage, a lightning protection system, all commercial wiring, distribution panels and back-up generators.

From automated systems and lighting to the golden light at dusk provided by nature, Summer House is a home where everyone’s favorite season lasts all year.
Ausstattung/Zubehör:
Summary

$10,000,000
Lakeview Drive
Ocean Club Estates, Paradise Island
Luxury Home
Year Built: 2008
Bedrooms : 5
Bathrooms : 6 full, 2 half
8,804 sq.ft.
Sonstiges:
Wenn Ihre Wunschimmobilie nicht vorhanden ist, sprechen Sie uns einfach. Auf den Bahamas können wir Ihnen flächendeckend auf allen Inseln Immobilien anbieten. Mehr Infos auf finden Sie unserer Website www.gi-real-estate.com
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.


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§ 1 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Firma Gruber International Real Estate Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit Empfang des Angebotes –per Post, E- Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise- treten diese AGB in Kraft.

§ 2 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Gruber International Real Estate ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Gruber International Real Estate bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Gruber International Real Estate zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Courtage (Provision). Sofern weder eine Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) abgeschossen wurde noch eine Courtage (Provision) im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 3 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Gruber International Real Estate der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage (Provision) ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage (Provision) bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 3 Höhe der Courtage (Provision) für Immobilien in Deutschland
Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften werden zwischen dem Auftraggeber und der Firma Gruber International Real Estate folgende Provisionssätze für die Vermittlungs- und Nachweisgebühr vereinbart:

1. Kauf: Im Falle eines Ankaufes basiert die zu zahlende Provision auf den beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision bei Immobilien in Deutschland gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Millionen, 5,%, über 5,0 Millionen bis € 20,0 Millionen. 4% und bei Werten über € 20 Millionen, 3% vom Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen MWST, sofern nicht eine andere individuelle Regelung getroffen wurde. Bei allen internationalen Immobilien beträgt die Provision einheitlich 3% zuzüglich der gesetzlichen MWST, wenn nicht eine andere individuelle Regelung getroffen wurde. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.



2. Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Objektnehmer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde, zwei Nettomonatsmieten bei Wohnimmobilien zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Bei gewerblich genutzten Flächen wie, Büro-, Industrie- und Verkaufsflächen beträgt die Provision drei Nettomonatsmieten für Mietverträge bis zu 5 Jahren. Die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten bei Mietverträgen die für einen Zeitraum länger als 5 Jahre abgeschlossen werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich für die Provisionsberechnung unbeachtlich. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.

5. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe einer Monatskaltmiete oder –pacht zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Mieter oder Pächter zu zahlen.

6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Vorkaufsberechtigte verpflichtet, 1,50 % bei Verträgen bis 100.000,00 € und 1,00 % bei Verträgen ab 100.000,00 € des Verkehrswertes des Objektes zu zahlen und bei Ausübung des Vorkaufrechtes den restlichen Differenzbetrag der Provision, wie unter § 3.1 aufgeführt, gemäß dem erzielten Kaufpreises, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.

7. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Gruber International Real Estate der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber die Courtage (Provision) in Höhe wie unter § 3.1 aufgeführt, des gezahlten Versteigerungserlöses zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung getroffen wurde.

8. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage (Provision) für den Erwerber 5,00 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 18-fache Jahreserbbauzins.
g.) Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).

§ 4 Höhe der Courtage (Provision) für Internationale Immobilien

Gruber International Real Estate arbeitet innerhalb seines eigenen Netzwerkes mit verschiedenen internationalen Partneragenturen zusammen. Beim Kauf einer internationalen Immobilie, die durch Gruber International direkt oder durch eine seiner Partneragenturen indirekt, dem Kaufinteressanten angeboten wurde, gelten gemäß unten aufgeführten Provisionstabellen für Wohn- und Gewerbeimmobilien folgende Provisionsregelungen.


1. Provisionsregelung für Einfamilienhäuser, Villen und Eigentumswohnungen:

Provisionsfrei:
Bulgarien (Neubauprojekte), Spanien, Zypern (Neubauobjekte), Dominikanische Republik, USA (außer Hawaii) Südafrika, Thailand

2% Provision zuzüglich MWST:
Vereinigte Arabische Emirate,


3% Provision zuzüglich MWST:

Europa:
Bulgarien (Gebrauchtimmobilien), England, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Ukraine, Polen, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Slowakei, Türkei, Österreich, Zypern

Nord,- Mittel,- und Südamerika:
Argentinien, Bahamas, Brasilien, Belize, British Jungfern Inseln, Chile, Caiman Islands, Costa Rica ( Einzelobjekte), Ecuador, El-Salvador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Puerto Rico, Turks & Caicos, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, US-Jungferninseln, USA (nur Hawaii), Uruguay

Afrika / Asien / Australien:
Australien, Armenien, Ägypten, China, Fidschi Inseln, Georgien, Honkong, Indien, Indonesien, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Malaysia, Philippinen, Vietnam

4% Provision zuzüglich MWST:
Ungarn, Italien (gekennzeichnete Einzelobjekte)





2. Provisionsregelung für alle gewerblichen Immobilien und Investmentimmobilien


2% Provision zuzüglich MWST:
Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate,


3% Provision zuzüglich MWST:

Europa:
Bulgarien, England, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Ukraine, Polen, Rumänien, Russland, Schottland, Schweiz, Spanien, Slowakei, Türkei, Österreich, Zypern

Nord,- Mittel,- und Südamerika:
Argentinien, Bahamas, Brasilien, Belize, British Jungfern Inseln, Chile, Caiman Islands, Costa Rica (abhängig vom Einzelobjekt), Ecuador, El Salvador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Puerto Rico, Turks & Caicos, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, US-Jungferninseln, USA (alle Bundesstaaten), Uruguay

Afrika / Asien / Australien:
Australien, Armenien, Ägypten, China, Fidschi Inseln, Georgien, Honkong, Indien, Indonesien, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Malaysia, Thailand, Philippinen, Vietnam

§ 5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug der Courtage (Provision) oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch 7%, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 6 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 7 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Gruber International Real Estate bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Gruber International Real Estate ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Gruber International Real Estate mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler- Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 9 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision gemäß § 3.

§ 10 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Gruber International Real Estate als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber die Firma Gruber International Real Estate hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Es besteht ebenso ein Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

§ 11 Abstand vom Vertrag
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 12 Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigungen für erbrachte Leistungen sind nach Anberaumung und Nichtzustandekommen eines notariellen Vertrages fällig und mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber (ehemaliger Objektnehmer) an den Makler zu zahlen. Weitergehenden Anspruch auf Schadensersatz kann der Makler gegen Nachweis geltend machen.

§ 13 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.

§ 14 Abweichungen und Ergänzungen
Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Seligenstadt Erfüllungsort und Gerichtsstand.

§ 16 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Für den Fall, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien bereits jetzt in Verhandlungen einzutreten, die zu Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
 
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